Beitragsordnung

Beitragsordnung TSV 1846 Butzbach e.V.

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1.) Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. April eines Jahres fällig. Eine andere Zahlungsweise wie einmal jährlich ist nicht möglich. Der Beitrag wird mit SEPA-Lastschrift-Mandat per Lastschrift abgebucht. Bei Neueintritt nach dem 01.04. wird der fällige Beitrag zum Quartalsende (31.03., 30.06.,30.09. oder 31.12.) nach Eintritt abgebucht. Eventuelle Abteilungs- und Gruppenbeiträge werden jeweils zum 01.10. eines jeden Jahres abgebucht.

2.) Eine Mitgliedschaft im TSV 1846 Butzbach e.V., ohne Erlaubnis per SEPA-Lastschrift-Mandat den Beitrag abzubuchen, ist nicht möglich.

3.) Mitglieder die unterjährig in den Verein eintreten zahlen den Beitrag wie folgt:

Eintritt 01.01. – 30.06. eines Jahres    voller Jahresbeitrag

Eintritt 01.07. – 31.12. eines Jahres    halber Jahresbeitrag

Als Eintrittsdatum gilt das Datum auf der Beitrittserklärung.

4.) Ein einmal gezahlter Beitrag wird bei Vereinsaustritt nicht zurückgezahlt.

5.) Entstehende Kosten für den Verein bei Nichteinlösung des Bankeinzuges (Konto erloschen, wegen Widerspruch oder mangels Deckung) gehen in voller Höhe zu Lasten der Mitglieder. Nicht eingelöste Beiträge werden unmittelbar neu per SEPA-Lastschrift-Mandat abgebucht.

6.) Die Beitragsordnung wird mit der Unterschrift auf der Beitrittserklärung durch das Mitglied anerkannt. Die Beitragsordnung wird im Internet veröffentlich.

7.) Die Beitragsordnung ist kein Bestandteil der Vereinssatzung, sie wird vom Vorstand festgelegt und beschlossen. Die Mitgliederversammlung wird lediglich informiert. 

Butzbach, 15.04.2007, Änderung ab 01.01.2014